Teppich / Provinz Moud
Auktion ID156663
- Startgebot:
- 225,00 €
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Versand: Selbstabholung
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird im Auftrag des Gläubigers ein Teppich aus der Provinz Moud (Mud), Größe ca. 156 x 102 cm (vgl. anliegendes PDF).
Die Versteigerung findet statt nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Besichtigung des Pfandstücks kann über das Gerichtsvollzieherbüro ab dem 09.05.2022 vermittelt werden. Anfragen bitte unter 08321/6183555.
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird im Auftrag des Gläubigers ein Teppich aus der Provinz Moud (Mud), Größe ca. 156 x 102 cm (vgl. anliegendes PDF).
Die Versteigerung findet statt nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Besichtigung des Pfandstücks kann über das Gerichtsvollzieherbüro ab dem 09.05.2022 vermittelt werden. Anfragen bitte unter 08321/6183555.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 23.05.2022 12:00:00
- Artikelstandort:
- 87534 Oberstaufen

Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieherin Ramona Greiter
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).