Yamaha XS 650
Auktion ID201660
- Schätzwert:
- 500,00 €
- Startgebot:
- 250,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 470,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 470,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 10 Tage, 0 Stunden, 57 Minuten
- Höchstbietender
- L**m**5
- Anzahl Gebote
- 12
- Anzahl Klicks
- 461
- Anzahl Beobachter
- 13
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Yamaha XS 650
Benziner - blau
Datum der Genehmigung: 02/1997
Kilometerstand: 41.295 km abgelesen
Fahrgestellnr.: JYA4XR00000002685
Schlüssel/Typenschein vorhanden
Fahrzeug ist gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Bastlerfahrzeug - laut VP Ölverlust bzw. Elektronikprobleme (Licht)!
Motorrad lässt sich starten - keine Probefahrt durchgeführt!
Leider keine Besichtigung möglich!
Die Betriebstauglichkeit konnte und wurde nicht überprüft!
Keine Gewährleistung nach § 270 Abs. 4 EO!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Yamaha XS 650
Benziner - blau
Datum der Genehmigung: 02/1997
Kilometerstand: 41.295 km abgelesen
Fahrgestellnr.: JYA4XR00000002685
Schlüssel/Typenschein vorhanden
Fahrzeug ist gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Bastlerfahrzeug - laut VP Ölverlust bzw. Elektronikprobleme (Licht)!
Motorrad lässt sich starten - keine Probefahrt durchgeführt!
Leider keine Besichtigung möglich!
Die Betriebstauglichkeit konnte und wurde nicht überprüft!
Keine Gewährleistung nach § 270 Abs. 4 EO!
Details
- Auktion endet in
- 10 Tage, 0 Stunden, 57 Minuten
- Endet am:
- 20.10.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht Mürzzuschlag

Grazerstraße 3

8680 Mürzzuschlag
- Bundesland:
- Steiermark
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Michael Pechmann
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.