Curren M8238 - Armbanduhr für Herren
	  		Auktion ID180089
	  
			
				
				- Startgebot:
 
			  		- 20,00 €
 
				- Aktuelles Gebot:
 
			  		- 23,50 €
 
				
				
			
	  		
				- Aktuelles Gebot:
 
		  			- 23,50 €
 
	  		
	  		
				
					Versand: Post / DHL
					Endet in: Auktion beendet
				
				
					
					
					
					
					
				
			 
			
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
 
					- P**c**9
 
				- Anzahl Gebote
 
					- 4
 
				- Anzahl Klicks
 
					- 1359
 
				- Anzahl Beobachter
 
					- 0
 
	  		
		 
	 
       
	
	Artikelbeschreibung
	
	
	Zustand: Neuwertig
	
	
CURREN 8238 - Herrenarmbanduhr
goldfarben - Ziffernblatt blau
wahrscheinlich ungetragen - Folie an Armband und auf der Rückseite
Zifferblatt Durchmesser: 44mm
Quarz - Uhr steht!
wasserbeständig
rostfreier Stahl
Bandlänge: 20cm
Bandbreite: 22mm
	
	
	
		
			
			Artikelbeschreibung
			
			
			Zustand: Neuwertig
			
			
CURREN 8238 - Herrenarmbanduhr
goldfarben - Ziffernblatt blau
wahrscheinlich ungetragen - Folie an Armband und auf der Rückseite
Zifferblatt Durchmesser: 44mm
Quarz - Uhr steht!
wasserbeständig
rostfreier Stahl
Bandlänge: 20cm
Bandbreite: 22mm
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
 
					- Auktion beendet
 
				- Endet am:
 
					- 18.02.2024 23:59:00
 
				- Artikelstandort:
 
					- 98596 Brotterode-Trusetal 

Thüringen 
				- Bundesland:
 
					- Thüringen
 
				- Verkäufer:
 
					- Obergerichtsvollzieherin Sandra Grothkopp
 
				- Versandart:
 
					- Post / DHL
 
						  	  - Versandkosten:
 
			
 7,00 € 
		  - Versicherungskosten:
 
			- 0,00 €
 
		  - Versand nach:
 
			- Deutschland und Österreich
 
		  - Lieferdetails:
 
			- Bei Versand nach Österreich ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
  
				- Bezahlung:
 
				- Vorkasse durch Banküberweisung
 
			
		 
	
	
		
			
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).