Nr. | 157407 |
Artikel | Brautkleid Marke Lilly Brautmoden Gr. 36 |
Kategorie | Bekleidung Sonstiges |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Ivonne Schilgen |
Aktenzeichen | |
Startpreis | 899,50 € |
Gewinner | Auktion läuft noch |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 17.05.2022 - 18:00 |
Endtermin | 27.05.2022 - 18:00 |
Beschreibung | Angeboten wird hier ein Brautkleid der Marke Lilly Brautmoden in der Gr. 36 in Ivory. Es handelt sich um die Kollektion 2020, Neuware, ungetragen. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. Andere als in der Beschreibung angegebenen Informationen zum Brautkleid sind nicht bekannt! Weitere Fragen können nicht beatwortet werden. Das Brautkleid ist spätestens 10 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, wird die Sperrung seines Accounts veranlaßt. Auktionsende/Abholung: Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache. Bei ersthaftem Interesse ist eine Anprobe nach Absprache möglich. Diesbzgl. Spaßbieter werden zur Anzeige gebracht und haften für etwaige Ausfälle.
|
Zustand | |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 41460 |
Standortdetails | 41564 Kaarst 
Nordrhein-Westfalen |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
|