Nr. | 160082 |
Artikel | 1 Herrenuhr Breitling Chronograph |
Kategorie | Schmuck – Uhren |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieher Sebastian Würz |
Aktenzeichen | DR II 461/22 |
Startpreis | 1.600,00 € |
Höchstgebot | 3.583,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 10.08.2022 - 10:12 |
Endtermin | 18.08.2022 - 17:00 |
Beschreibung | Versteigert wird eine Herrenuhr der Marke Breitling -Navitimer Montbrillant Datora Chronograph- Die Uhr ist im gebrauchten Zustand. Die Echtheit der Uhr wurde von einem Sachverständigen bestätigt. Die Uhr wird ohne Papiere und Box versteigert. Größe 43 mm-Stahl / Lederband mit Faltschließe Zifferblatt Braun Funktionen: Zeit-Datum-Tag-Monat-Chronograph Wasserdicht: 3 Bar Referenz Nr. A21330 Gehäuse Nr. 2326XXX Werk Nr. Breitling Caliber 21 Weitere Angaben zur Uhr können nicht gemacht werden. Farbabweichungen zum Original sind beleuchtungstechnisch bedingt. Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands! Bei Versand nach Österreich würden weitere Versandkosten anfallen. Die Sache ist im gebrauchten Zustand. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen. |
Zustand | |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Hessen |
Postleitzahl | 34226 |
Standortdetails | Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar |
Versand- & Zahlungsdetails | Termin zur Abholung nach vorheriger Terminabsprache und frühestens am 24.08.2022 möglich. Versand frühestens am 24.08.2022 möglich. 
Übergabe erfolgt im Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar |
Versendungsart | Post / DHL |
Versandkosten | 6,99 € |
Versicherungskosten | 18,00 € |
Internationaler Versand | Nein |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
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