Nr. | 161255 |
Artikel | VW Golf IV 1.6 |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Staatsanwaltschaft Bielefeld |
Aktenzeichen | StaBi-632/1 - 4182 |
Startpreis | 150,00 € |
Höchstgebot | 180,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 13.09.2022 - 10:00 |
Endtermin | 27.09.2022 - 10:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: VW Golf IV 1.6 Angeboten wird:
Weitere wertbeeinflussende Faktoren:
Auf anliegendes Gutachten wird hingewiesen!! 1 Schüssel befindet sich beim Fahrzeug. Die Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und kann gegen Übernahme der Versandkosten übersandt werden. Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor Gebotsabgabe zu besichtigen. Das Fahrzeug ist ausschließlich auf Kosten der Erstehers in einen fahrbereiten Zustand zu bringen, ebenso ist die Abholung durch den Ersteher zu organisieren und durchzuführen. Es ist untergestellt bei der Firma Autorent GmbH, Potsdamer Straße 7, 32423 Minden. Besichtigung kann vereinbart werden mit Frau Rogge (0521 / 549 2148) oder Frau Dreimann (0521/ 549 2178) bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Das Fahrzeug ist binnen zwei Wochen ab Freigabe abzuholen. Der Erlös ist vorab zu überweisen. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Von der Überweisung bis zur Buchung können bis zu 7 Tage verstreichen. |
Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Postleitzahl | 33602 |
Standortdetails | Firma Autorent GmbH, Potsdamer Straße 7, 32423 Minden |
Versand- & Zahlungsdetails | Hinsichtlich der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I werden Versandkosten von 3,95 Euro eingefordert. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4, 6 und 8 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
|