Nr. | 161623 |
Artikel | DaimlerChrysler 230/SL 500 Auto PKW |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieher Sven Neth |
Aktenzeichen | DRII 500/22 |
Startpreis | 2.900,00 € |
Höchstgebot | 13.322,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 26.09.2022 - 13:32 |
Endtermin | 16.10.2022 - 20:00 |
Beschreibung | Fahrzeuginformationen
Marke / Typ: DaimlerChrysler 230/SL 500 Versteigert wird ein gebrauchter PKW DaimlerChrysler 230/SL 500. Bitte beachten Sie auch die obige PDF-Datei. Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit (siehe Gutachten), es weist diverse Mängel auf (siehe Gutachten). Sie haben Vorsorge zu tragen, den PKW bei Abholung abtransportieren zu können. Bei Abholung kann keine Verladehilfe gegeben werden. Für die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteher hat die Abholung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. Ein Fahrzeugschlüssel ist vorhanden. Der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein liegen nicht vor. Die zuständige Zulassungsstelle wird über die Versteigerung des PKW informiert. Zusammen mit meinem Protokoll können die Dokumente bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Die Sache ist im gebrauchten Zustand. Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§806 ZPO) Es handelt sich um eine freiwillige Versteigerung. Das Fahrzeug muss nach Zahlung des Kaufpreises von Ihnen zügig abgeholt bzw. abtransportiert werden. Spaßbieter werden zur Anzeige gebracht und haften für etwaige Ausfälle. |
Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bremen |
Postleitzahl | 27580 |
Standortdetails | 27570 Bremerhaven 
Bremen |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |