Nr. | 163863 |
Artikel | VW Bus weiß |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieherin Annette Rauh |
Aktenzeichen | |
Startpreis | 17.000,00 € |
Höchstgebot | 35.000,00 € |
Gewinner | **** |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 21.11.2022 - 19:21 |
Endtermin | 05.12.2022 - 19:21 |
Beschreibung | Marke / Typ: 7HC / Multivan DSG Kurz 4MOTION Comfortline Sie bieten auf ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW T6. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Gutachten. Bei der Begutachtung lag der Fahrzeugbrief sowie der Zweitschlüssel noch nicht vor. Beides ist nun vorhanden. Ebenso liegt nun der Bericht über die letzte HU, eine Rechnung für eine Inspektion vom 22.11.21, eine Rechnung für einen Ölwechsel am 20.05.22 sowie eine Wartungsliste von VW vom 22.11.21 vor. Das Auto verfügt über eine nachträglich eingebaute Standheizung mit Fernbedienung. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen. Fahrbereitschaft kann nicht gewährleistet werden. Bei der Begutachtung sprang der Wagen ohne Probleme an. Mittlerweile könnte die Batterie leer sein. Der Tank ist fast leer. Die Reifen sind abgefahren. Die Pfandsiegel sowie persönliche Gegenstände, die sich noch im Auto befinden, werden vor Abholung entfernt. Keine Besichtigung möglich. Beim Abholen/Verladen wird keine Unterstützung geleistet. Für die Beladung und die Befestigung des Kfz ist selbst Sorge zu tragen. Die Abholung hat auf eigene Kosten und Gefahr zu erfolgen. |
Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Unbekanntes Dokument! |
Land | Deutschland |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Postleitzahl | 78048 |
Standortdetails | 78652 Deißlingen |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |