Nr. | 172289 |
Artikel | Lastenrad für Bastler |
Kategorie | Fahrräder / E-Bikes / Pedelecs |
Verkäufer | Gerichtsvollzieher Tim-Hendrik Weitemeier |
Aktenzeichen | DR II 528/23 |
Startpreis | 75,00 € |
Höchstgebot | 126,50 € |
Gewinner | H**R**0 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 18.07.2023 - 20:59 |
Endtermin | 23.07.2023 - 20:00 |
Beschreibung | Marke: unbekannt Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover wird ein Lastenrad von unbekannter Marke in schwarz versteigert Im vorderen Bereich befinden sich vier fest angebrachte graue Plastikkästen und darüber ein Werbeschild. Bei der Besichtigung zur Vorbereitung der Auktion wurden folgende Mängel festgestellt: Ständer defekt, Bremen vorne defekt, Elektrik defekt, Sattel fehlt (Eine Halterung für einen Kindersattel ist vorhanden), die Reifen vorne und hinten sind derzeit ohne Luft. Darüber hinaus können keine weiteren Angaben gemacht werden.
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Zustand | |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Bilder |
Land | Deutschland |
Bundesland | Niedersachsen |
Postleitzahl | 30161 |
Standortdetails | Hannover |
Versand- & Zahlungsdetails | • Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache. 
Die Übergabe des Fahrrads erfolgt erst nach Zahlungseingang. 
 
• Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. 
 
Das Fahrrad ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
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