Nr. | 184267 |
Artikel | Quad YFM 700 R Raptor |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieher Frank Engler |
Aktenzeichen | 199/24 |
Startpreis | 3.500,00 € |
Höchstgebot | 4.153,00 € |
Gewinner | A**r**x |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 27.05.2024 - 13:22 |
Endtermin | 06.06.2024 - 13:22 |
Beschreibung | Marke / Typ: Yamaha YFM 700 R Versteigert wird ein Quad der Marke Yahama. Das Fahrzeug steht seit 2021. Es gibt einen Vorbesitzer. Papiere gibt es nicht, weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief. Angaben über mögliche Unfallschäden und/oder Standschäden können nicht gemacht werden. Aufgrund der langen Standzeit kann keine Aussage zur Fahrbereitschaft gemacht werden. Insgesamt macht das Quad einen guten Eindruck. Das angebotene Fahrzeug weißt verschiedene Gebrauchsspuren auf und ist oberflächlich verschmutzt. Das Fahrzeug konnte nicht gestartet werden, hierfür fehlt die technische Möglichkeit. Die Batterie ist tiefenentladen. Die Besichtigung erfolgte daher ohne starten des Motors. Im übrigen verweise ich auf die Lichtbilder. Felgen haben leichte Kratzschäden. Farbabweichungen der Fotos zum Original sind beleuchtungstechnisch bedingt. Besichtigung ist nicht möglich. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen! Die Abholung erfolgt auf eigene Kosten und Risiko. Es wird beim Verladen keine Unterstützung geleistet. Das Quad steht in Mannheim, Hochuferstraße 54. Die Abholung ist mit dem Gerichtsvollzieher abzusprechen. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | |
Land | Deutschland |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Postleitzahl | 68167 |
Standortdetails | 68167 Mannheim 
Baden-Württemberg |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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