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Nr.
189661
Artikel
Audi Q2/30 TDI Basis
Kategorie
Fahrzeuge
Verkäufer
Obergerichtsvollzieher Olaf Wengler
Aktenzeichen
Startpreis
9.600,00 €
Höchstgebot
13.200,00 €
Gewinner
L**a**n
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
21.10.2024 - 17:00
Endtermin
03.11.2024 - 17:00
Beschreibung

Marke / Typ: Audi Q2 / 30 TDI
FIN: WAUZZZGA8KA001696
Erstzulassung:
Leistung (kW/PS): 85 kw
Hubraum (cm³): 1,6Liter
Kilometerstand: 106.205
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Automatik
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein

Versteigert wird ein PKW Audi Q2.
Bezüglich des Zustands verweise ich auf das beigefügte Gutachten.


Fahrzeugpapiere und Schlüsssel sind nicht vorhanden!!
Gem. § 111 GVGA weise ich darauf hin, dass die notwendigen Papiere und Schlüssel nicht vom Gerichtsvollzieher beschafft werden.

Dies ist in Eigenregie durch den Käufer zu veranlassen.

 

 

 

 

Zustand
Zustand: Gebraucht
PDF-Datei Ja, 1 Dokument: Gutachten
Land
Deutschland
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
41747
Standortdetails
41747 Viersen
Nordrhein-Westfalen
Versand- & Zahlungsdetails

Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB).
Öffentliche Fragen
Wie sieht’s mit dem Unterlagen aus und Schlüssel kriegt man die einfach bei der Zulassungsstelle

Antwort:
Dies regelt die GVGA.
§ 113 Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs


(2) Besitzt der Gerichtsvollzieher die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht, so gibt er dem Erwerber eine mit seiner Unterschrift und dem Dienststempelabdruck versehene Bescheinigung dahin, dass der Erwerber das nach § GVGA § 111 Absatz GVGA § 111 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 6 näher bezeichnete Kraftfahrzeug in der Zwangsvollstreckung erworben hat und dass die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Pfändung nicht gefunden worden ist.

§ 114 Anzeige des Erwerbers an die Zulassungsstelle

Geht ein zugelassenes und nicht endgültig abgemeldetes Kraftfahrzeug im Wege der Zwangsvollstreckung auf einen neuen Eigentümer über, so zeigt der Gerichtsvollzieher den Namen und die Anschrift des Erwerbers unter Bezeichnung des Fahrzeugs nach § GVGA § 111 Absatz GVGA § 111 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 6 unverzüglich der für das Kraftfahrzeug zuständigen Zulassungsstelle an und fügt die etwaigen Empfangsbestätigungen nach § GVGA § 109 Absatz GVGA § 109 Absatz 2 und § GVGA § 113 Absatz GVGA § 113 Absatz 1 bei.
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Über den Verlauf oder die Zuständigkeit bei der Zulassungsstelle kann ich mangels Kenntnis keine Angaben machen.
Fahrzeugschlüssel werden wohl eher nicht bei der Zulassungsstelle ausgehändigt. Diese Frage kann aber abschließend nur von der Zulassungstelle beantwortet werden.

Bilder
Audi Q2
Audi Q2

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