Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

Druckansicht

Nr.
191936
Artikel
Einrichtungsgegenstände aus Zwangsräumung
Kategorie
Wohnen
Verkäufer
Obergerichtsvollzieher Florian Hölper
Aktenzeichen
DR II 1439/24
Startpreis
1,00 €
Gewinner
****
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
27.12.2024 - 16:58
Endtermin
05.01.2025 - 20:00
Beschreibung

Ich versteigerte hiermit als Sachgesamtheit im Sinne des Bürgerlichen Rechts (Palandt, BGB, Überblick zu § 90, Rn. 5) Gegenstände, die aus einer zwangsweisen Räumung einer Wohnung stammen. Der Umfang des Räumungsgutes ergibt sich aus der als Anhang beigefügten Lagerliste.

Soweit elektronische Geräte versteigert werden, wird darauf hingewiesen, dass diese NICHT auf ihre Funktionalität hin überprüft worden sind und davon ausgegangen werden muss, dass diese möglicherweise defekt bzw. nicht funktionstüchtig sind. 

Die zu veräußernden Gegenstände stammen aus einer sehr ungepflegten Wohnung. Diese weisen (teils starke) Gebrauchsspuren und Beschädigungen auf. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Gegenstände (teils starke) Gerüche nach sich ziehen bzw. ggf. Kontaminationen aufweisen.

Die Gegenstände werden in dem Zustand veräußerst, in dem sie sich befinden. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird ausdrücklich keine Gewähr geleistet. 

W I C H T I G E   H I N W E I S E:

Der Höchstbietende hat den Kaufpreis binnen 7 Werktagen nach Auktionsende auf mein Dienstkonto zu überweisen. Meine Bankverbindung wird Ihnen sofort nach Auktionsende bekannt gegeben.

Die vollständige Abholung des Räumungsgutes hat binnen 14 Werktagen Tagen nach Auktionsende zu erfolgen, wobei der Kaufpreis vor Abholung auf meinem Konto eingegangen sein muss. Die genauen Abholungsmodalitäten mit Anschrift und Kontaktdaten der herausgebenden Spedition werden Ihnen nach Auktionsende mitgeteilt. Sollte die Abholung der Ware nicht durch den Käufer selbst, sondern durch einen Dritten erfolgen, so hat dieser eine Vollmacht vorzulegen, die vom Käufer ausgestellt wurde. 

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Versteigerung des Räumungsgutes wiederholt wird, wenn die o. g. Fristen vom Käufer nicht eingehalten worden sind. Sollten Sie in diesem Fall schon die Zahlung des Kaufpreises geleistet haben, wird Ihnen dieser Betrag in voller Höhe auf Ihr Konto erstattet. Sie verzichten bei Nichteinhaltung der o. g. Fristen außerdem explizit auf sämtliche Ansprüche aus der Versteigerung.

Sie werden hiermit aufgefordert, nur dann ein Gebot abzugeben, wenn Sie willens und in der Lage sind, die vorgenannten Fristen einzuhalten. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit den von mir genannten Bedingungen einverstanden.

Zustand
Zustand: Gebraucht
PDF-Datei Ja, 1 Dokument: Lagerliste
Land
Deutschland
Bundesland
Hessen
Postleitzahl
65189
Standortdetails
60435 Frankfurt am Main
Hessen
Versand- & Zahlungsdetails
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB).
Öffentliche Fragen
Guten Tag, sind die eingelagerten Gegenstände in Kartons, etc. Verpackt? Müssen sie bei der Abholung umgepackt werden? Eigene Kartons mitgebracht werden? Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Die eingelagerten Kleinteile sind in Kartons bzw. Säcken verpackt, Möbel und sperriges Gut dagegen nicht.

Bilder
Räumungsgut
Räumungsgut
Räumungsgut
Räumungsgut
Räumungsgut

0.010270833969116 - 246