Nr. | 202255 |
Artikel | Mercedes-Benz 221 S350(BlueTEC) d7G-TRONIC |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieherin Janina Ristau |
Aktenzeichen | DR II 332/25 |
Startpreis | 16.250,00 € |
Höchstgebot | 16.901,00 € |
Gewinner | Auktion läuft noch |
Auktion endet in | 6 Tage, 22 Stunden, 7 Minuten |
Starttermin | 14.10.2025 - 11:58 |
Endtermin | 28.10.2025 - 12:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Mercedes Benz Versteigert wird ein gebrauchter Personenkraftwagen. Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit (ggf. ist die Batterie tiefenentladen/defekt), es weist Mängel auf. Bitte beziehen Sie sich auf das Gutachten! Sie haben Vorsorge zu tragen, das Fahrzeug bei Abholung abtransportieren zu können. Bei Abholung kann keine Vorladehilfe gegeben werden. Für die Befestigung des Fahrzeugs ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteher hat die Abholung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen. Zwei Fahrzeugschlüssel sind vorhanden sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Fahrzeugpapiere können mittels meines Protokolls neu beantragt werden. Die zuständige Zulassungsstelle wird über die Versteigerung des Fahrzeuges informiert. Die Sache ist im gebrauchten Zustand. Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für GÜte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§806 ZPO). Der PKW muss nach Zahlung des Kaufpreises von Ihnen zügig abgeholt bzw. abtransportiert werden.
Spaßanbieter werden zur Anzeige gebracht und haften für etwaige Ausfälle! |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Gutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bremen |
Postleitzahl | 27580 |
Standortdetails | 27570 Bremerhaven |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
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