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Druckansicht

Nr.
213036
Artikel
MINI One
Kategorie
Fahrzeuge – Zubehör
Verkäufer
Gerichtsvollzieherin Stephanie Maldoner
Aktenzeichen
28 E 41/26i BG Feldirch
Startpreis
200,00 €
Schätzwert
400,00 €
Sofortkaufpreis
500,00 €
Gewinner
Auktion läuft noch
Auktion endet in
14 Tage, 8 Stunden, 20 Minuten
Starttermin
10.09.2026 - 08:00
Endtermin
24.09.2026 - 20:01
Beschreibung

MINI One - blau met.
Baujahr: 01/2005
Fahrgestellnummer: WMWRA31080TA67741
Kilometerstand: 180.000 km 
Schlüssel/Typenschein/Zulassung vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

PDF-Datei Ja, 1 Dokument: MINI One - blau met.
Land
Österreich
Bundesland
Vorarlberg
Postleitzahl
6800
Standortdetails
Verwahrer
6820 Fastranz
Versand- & Zahlungsdetails
Selbstabholung
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.
Öffentliche Fragen
Frage wurde noch nicht freigeschaltet.

Antwort:
Bitte die zuständigen Stellen/Behörden diesbezüglich kontaktieren!

Bilder
MINI One - blau met.

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Server: 2026