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Justiz-Auktion: „Die Handhabung ist kinderleicht!“

Seit Anfang des Jahres 2010 besteht nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und den entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, ihre gepfändeten Gegenstände über die Versteigerungsplattform zu versteigern.

OGV Claus Hinkelmann (42), Amtsgericht Hamm und GV Artur Prager (56), Amtsgericht Passau berichten über ihre bisherigen Erfahrungen mit der Justiz-Auktion.

Redaktion:
Was hat Sie dazu motiviert, sich auf der Plattform anzumelden und Artikel einzustellen?

Hinkelmann:
Ich hatte schon lange überlegt, warum die Justiz eine Internetplattform nicht nutzt, um die gepfändeten und eingezogenen Sachen erfolgreich zu versteigern. Darüber hinaus hatte ich erfahren, dass einige Kollegen einzelne Versteigerungen über eBay im Wege der anderweitigen Verwertung gem. § 825 ZPO durchführten. Als ich dann von der Plattform „Justiz-Auktion“ hörte, habe ich mich direkt angemeldet und einen Vorwerk-Staubsauger versteigert. Ich hatte nahezu alle Freunde und Bekannte aus meinem privaten E-Mail-Verteiler über diese Auktion informiert. Und der Staubsauger wurde dann tatsächlich für 580 € versteigert! Ich war begeistert!

Prager:
Einzug der Moderne in der Justiz. Wenn auch Jahre zu spät; aber lieber spät als nie.
Nach meiner 15 - jährigen Erfahrung bei Präsenzversteigerungen lief es doch immer nach dem gleichen Schema ab. Meist kamen die gleichen Leute, die vorher intern schon den Preis festgelegt hatten. Vormittags die Versteigerung, nachmittags wurden die Gegenstände bei Ebay zu höheren Preisen wieder feilgeboten. Wenn ich dann meinen erzielten Erlös mit dem von Ebay verglich, stellte sich regelmäßig der Frust ein.
Als sich mir dann die Möglichkeit bot, auch über Internet zu versteigern, habe ich mich sofort bereit erklärt, diese Verwertung in Bayern in Form eines Pilotprojektes durchzuführen.

Redaktion:
Wie kommen Sie mit der Software beim Einstellen und bei der Abwicklung von Auktionen zurecht?

Hinkelmann:
Die Handhabung der Software Justiz-Auktion und das Einstellen von Auktionen sind wirklich kinderleicht! Sie bietet die Möglichkeit, die Präsenzversteigerung nach langen Jahren wieder aus ihrem „Schattendasein“ herauszuholen und in abgeänderter Form über die Online-Versteigerung zu dem größten Verkaufsschlager in der Justiz-geschichte zu machen.
Da zudem die Anwendung für die Kolleginnen und Kollegen völlig kostenlos ist und die enormen Kosten für die Zeitungsinserate entfallen, gehen die „Fixkosten“ fast auf „Null“ zurück. Das Pfändungshemmnis mit Blick auf den § 803 II ZPO, welches sich seit Jahrzehnten in den Köpfen der Gerichtsvollzieher festgesetzt hat, ist mit einem Schlag nicht mehr vorhanden.
Diese Tatsache dürfte im Laufe der Zeit einen enormen Synergieeffekt mit sich bringen und dazu führen, dass die Mobiliar-Pfändung wieder zur Tagesordnung gehören dürfte.

Prager:
In Abwandlung des Klischees: "Was ein Bayer nicht kennt, dass ..." und gewissen Widerständen intern habe ich mich schnell in die Materie eingearbeitet. Ich bin nicht mit "Commodore 64" aufgewachsen, gehöre also nicht der Generation "Durchblick" an. Umso mehr hat es mich überrascht, wie einfach die Handhabung mit der Internetplattform Justiz-Auktion ist. Mittlerweilen ist bei mir die Routine eingekehrt. Die Einstellung von Gegenständen dauert je nach Anzahl nicht länger als 5 bis 10 Minuten.

Redaktion:
Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen mit der Justiz-Auktion?

Hinkelmann:
Seit dem ich auf der Plattform Justiz-Auktion angemeldet bin, führe ich so gut wie gar keine Präsenzversteigerung mehr durch. Die Verlockung, erfolgreicher über das Internet zu versteigern, ist einfach zu groß. Haben sich in vergangener Zeit immer dieselben (wenigen) Leute jeden ersten Freitag im Monat von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr in der Pfandkammer eingefunden, um Gegenstände zu ersteigern, gibt es bei der Online-Versteigerung keine zeitliche Begrenzung mehr. Interessierte Bieter können 24 Stunden am Tag bieten.
Zudem bietet die Online-Versteigerung eine flächendeckende Zugriffsmöglichkeit. Sie ist allgemein zugänglich, so dass weltweit auf die eingestellten Gegenstände geboten werden kann. Dies führt natürlich dazu, dass die Zahl der Interessenten und mithin auch der Versteigerungserlös gewaltig steigen. Dies zeigt auch das von mir zuvor beschriebene Beispiel. Einen Versteigerungserlös in Höhe von 580 € für einen Vorwerkstauber im Rahmen der Präsenzversteigerung zu erzielen, galt in der Vergangenheit sicherlich als unmöglich. In der Online-Versteigerung scheinen da nach oben offenbar keine Grenzen gesetzt zu sein.

Hinkelmann und Prager:
Wir können daher die aktive Nutzung der Justiz-Auktion nur jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehlen.

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