Silbermünzen Marple Leaf
Auktion ID161190
- Startgebot:
- 336,42 €
- Aktuelles Gebot:
- 553,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- o**a**8
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
18 Silbermünzen Marple Leaf. Die Echtheit ist gemäß dem beigefügten Gutachten unter Nr. 3 bestätigt. Die Münzen haben teilweise Milchflecken und Gebrauchsspuren, was aber laut Gutachter den Wert nicht mindert. Die Münzen werden nicht einzeln verkauft, sondern nur im Paket.
Der Wert ist aufgrund des Silberpreises vom 09.09.22 i.H.v. 18,69 Euro festgesetzt, somit ergibt sich ein Mindestgebot i.H.v. 336,42 Euro.
Achtung: Fragen zum Artikel können aufgrund Abwesenheit erst ab 26.09.22 beantwortet werden!!!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
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18 Silbermünzen Marple Leaf. Die Echtheit ist gemäß dem beigefügten Gutachten unter Nr. 3 bestätigt. Die Münzen haben teilweise Milchflecken und Gebrauchsspuren, was aber laut Gutachter den Wert nicht mindert. Die Münzen werden nicht einzeln verkauft, sondern nur im Paket.
Der Wert ist aufgrund des Silberpreises vom 09.09.22 i.H.v. 18,69 Euro festgesetzt, somit ergibt sich ein Mindestgebot i.H.v. 336,42 Euro.
Achtung: Fragen zum Artikel können aufgrund Abwesenheit erst ab 26.09.22 beantwortet werden!!!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 28.09.2022 10:00:00
- Artikelstandort:
- 87527 Sonthofen

Bayern
- Bundesland:
- Bayern
- Verkäufer:
- Hauptgerichtsvollzieherin Tanja Jauch
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Nach Absprache und Übernahme der zusätzlichen Kosten und Gefahrenübergang auf den Käufer ist auch Versand möglich.
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).