Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Marke / Typ: BMW Mini Cooper SD
Erstzulassung: 25.06.2013
Leistung (kW/PS): 105 kW
Hubraum (cm³): 1.995
Kilometerstand:
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Automatik
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Bei den eingestellte Fotos können Farbabweichungen zum Original bestehen.
Die Sache ist in gebrauchtem Zustand. Sie wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet.
Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Marke / Typ: BMW Mini Cooper SD (4-Türer)
Erstzulassung: 25.06.2013
Leistung (kW/PS): 105 kW
Hubraum (cm³): 1.995 cm³
Kilometerstand: unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Automatikgetriebe
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Weitere bekannte Details: Es ist nur ein Schlüssel und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorhanden. Das Fahrzeug ist aktuell abgemeldet.
Das Fahrzeug ist aufgrund eines nicht näher identifizierten Schadens liegengeblieben und ist demnach derzeit nicht fahrbereit! Hinzu kommt eine lange Standzeit (min. ein Jahr).
Es ist davon auszugehen, dass die Batterie des Fahrzeugs aufgrund der langen Standdauer entladen ist.
Ob aufgrund der langen Standzeit weitere technische Mängel bzw. Schäden aufgetreten sind ist nicht bekannt.
Weitere Details sind dem Versteigerer nicht bekannt, es wird auf die vorhandenen Bilder verwiesen.
Der Artikel ist gebraucht. Vorhandene Mängel sind (soweit) bekannt entsprechend aufgeführt.
Die Sachen sind in gebrauchtem Zustand. Die Sachen werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).
Nur an Selbstabholer. Der Artikel kann nach vorheriger Abstimmung besichtigt werden.
Auktionsende/Abholung:
- Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Zahlung und Abholung der ersteigerten Sache.
- Die Übergabe der Sache erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Der Ersteher erhält bei Abholung des Fahrzeugs eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.
- Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen.
Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen. - Die Sache ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfls. die Sperrung seines Accounts.
- Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZ ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.






