Mercedes-Benz E-Klasse E 400 d 4MATIC
Auktion ID205493
- Schätzwert:
- 16.900,00 €
- Startgebot:
- 8.450,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 8.700,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 8.700,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 8 Tage, 6 Stunden, 30 Minuten
- Höchstbietender
- L**o**i
- Anzahl Gebote
- 3
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- 532
- Anzahl Beobachter
- 15
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Mercedes-Benz E-Klasse E 400 d 4MATIC
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 11/2018
Fahrgestellnr.: WDD2130231A552115
Kilometerstand: 159.408 km abgelesen
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Mercedes-Benz E-Klasse E 400 d 4MATIC
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 11/2018
Fahrgestellnr.: WDD2130231A552115
Kilometerstand: 159.408 km abgelesen
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- 8 Tage, 6 Stunden, 30 Minuten
- Endet am:
- 08.02.2026 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

6130 Schwaz
- Bundesland:
- Tirol
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Jürgen Walch
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.