Mercedes-Benz Sprinter II
Auktion ID203782
- Startgebot:
- 5.200,00 €
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Endet in: 13 Tage, 2 Stunden, 31 Minuten
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Mercedes-Benz Sprinter II
Erstzulassung: 13.05.2016
Leistung (kW/PS): 120 kW
Hubraum (cm³): 2143 cm³
Kilometerstand: 38.782
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Schaltgetriebe 6
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Es handelt sich um einen Personenkraftwagen Mercedes-Benz Sprinter II Kasten.
Der Tag der Erstzulassung ist der 13.05.2016. Das Fahrzeug ist weiß und wird mit Diesel betrieben.
Alle weiteren Daten können aus dem Auszug des Gutachtens entnommen werden.
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Mercedes-Benz Sprinter II
Erstzulassung: 13.05.2016
Leistung (kW/PS): 120 kW
Hubraum (cm³): 2143 cm³
Kilometerstand: 38.782
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Schaltgetriebe 6
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Es handelt sich um einen Personenkraftwagen Mercedes-Benz Sprinter II Kasten.
Der Tag der Erstzulassung ist der 13.05.2016. Das Fahrzeug ist weiß und wird mit Diesel betrieben.
Alle weiteren Daten können aus dem Auszug des Gutachtens entnommen werden.
Details
- Auktion endet in
- 13 Tage, 2 Stunden, 31 Minuten
- Endet am:
- 07.12.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- 06667 Weißenfels

Sachsen-Anhalt
- Bundesland:
- Sachsen-Anhalt
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieher Stefan Kautz
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).