Miele Staubsauger, Fernseher der Marke Smartbook
Auktion ID161559
- Startgebot:
- 20,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 119,00 €
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- 119,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- B**e**n
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Artikelbeschreibung
Zur Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung wird angeboten:
- Staubsauger der Marke Miele
Ein Funktionstest wurde nicht durchgeführt
- Smartbook Fernseher
Das Gerät ließ sich einschalten, darüberhinaus wurden keine Funktionen geprüft.
Es handelt sich um Räumungsgut. Die Gegenstände aus dieser Auktion können nicht einzeln ersteigert werden.
Weitere Angaben sowie eine Besichtigung sind nicht möglich.
Hinweis:
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Artikelbeschreibung
Zur Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung wird angeboten:
- Staubsauger der Marke Miele
Ein Funktionstest wurde nicht durchgeführt
- Smartbook Fernseher
Das Gerät ließ sich einschalten, darüberhinaus wurden keine Funktionen geprüft.
Es handelt sich um Räumungsgut. Die Gegenstände aus dieser Auktion können nicht einzeln ersteigert werden.
Weitere Angaben sowie eine Besichtigung sind nicht möglich.
Hinweis:
Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 29.09.2022 13:39:00
- Artikelstandort:
- Otto-Lilienthal-Str. 12, 17039 Trollenhagen

Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesland:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieherin Simone Andrews
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Abholung innerhalb einer Woche nach Versteigerung.
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).