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NISSAN Qashqai Hybrid/Benzin e-Power

NISSAN Qashqai Hybrid/Benzin e-Power

Österreich Fahne
Auktion ID203371
Schätzwert:
15.000,00 €
Startgebot:
7.500,00 €
Aktuelles Gebot:
8.600,00 €
Aktuelles Gebot:
8.600,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 13 Tage, 10 Stunden, 35 Minuten

Höchstbietender
E**A**i
Anzahl Gebote
7
Anzahl Klicks
548
Anzahl Beobachter
24

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

NISSAN Qashqai Hybrid/Benzin e-Power
2S-Metallic / Schwarz
Erst-/Letztzulassung: 03/2024
Fahrgestellnummer: SJNTBAJ12U1428744
Tachostand: 3.045 km abgelesen
Schlüssel/Fahrzeugschein Teil I (deutsche Zulassungspapiere) vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

NISSAN Qashqai Hybrid/Benzin e-Power
2S-Metallic / Schwarz
Erst-/Letztzulassung: 03/2024
Fahrgestellnummer: SJNTBAJ12U1428744
Tachostand: 3.045 km abgelesen
Schlüssel/Fahrzeugschein Teil I (deutsche Zulassungspapiere) vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
13 Tage, 10 Stunden, 35 Minuten
Endet am:
30.12.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
9523 Landskron
Bundesland:
Kärnten
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Markus Prelog
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.011733055114746 - 1058